Pressemitteilung

Menschenrecht - Wahlrecht

Menschen mit Behinderung nicht länger ausgrenzen

von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gemeinsam mit der LINKEN und der Fraktion der FDP. Der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) fordern seit langem die Aufhebung bestehender Wahlausschlüsse von Menschen mit Behinderung in den Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetzen.

Europawahl ausgeschlossen

„Die erforderlichen Gesetzesänderungen müssen, nach bereits zwei vergeblichen Anläufen der großen Koalition in den vergangenen beiden Legislaturperioden, nun unverzüglich kommen“, betont Neher. Die Politik der „langen Bank“ sei nicht länger hinnehmbar. Schon viel zu lang könnten Menschen mit Behinderung ihr Menschenrecht auf Wahlrecht nicht wahrnehmen. Durch die erneuten Verzögerungen seien rund 85.000 Menschen mit Behinderung bei der anstehenden Europawahl am 26. Mai erneut ausgeschlossen.

Bitter für betroffene Menschen

Vom Wahlrecht ausgenommen sind Personen, für die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten eingesetzt ist. Auch sind diejenigen ausgeschlossen, die sich auf Grund einer Anordnung hinsichtlich einer fehlenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit im sogenannten Maßregelvollzug einer Psychiatrie befinden. „Wer wegen einer Haftstrafe im Gefängnis ist, darf wählen. Wer sich wegen Schuldunfähigkeit auf richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik aufhält, nicht. Das ist inkonsequent, nicht nachvollziehbar und für die betroffenen Menschen bitter“, macht Johannes Magin, Vorsitzender des CBP, deutlich.

Grundrechte garantieren

Seit geraumer Zeit prüft das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse in den geltenden Wahlgesetzen. Widerspruch und Klage haben sechs Menschen eingereicht, die von den vergangenen Bundestagswahlen ausgeschlossen waren. Ihre Klagen werden von DCV, CBP und der Lebenshilfe unterstützt. 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderung die gleichen, auch politischen Rechte zu garantieren wie Menschen ohne Behinderung. Jetzt müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Rechte auch tatsächlich ausgeübt werden können. Dazu gehören unter anderem auch barrierefreie Zugänge zu den Wahllokalen, Wahlunterlagen in Leichter Sprache und Vorlesefunktionen für blinde und sehbehinderte Menschen.