Gut zu wissen

Pflege daheim

Grundleistungen der Pflegeversicherung

alte DameFür die Pflege zuhause gibt es finanzielle Unterstützung.KNA / Oppitz

Pflegebedürftige haben das Recht, selbst zu entscheiden, von wem und wie sie gepflegt werden möchten. Sie haben die Wahl zwischen der Pflege zu Hause, Pflege in Wohngruppen, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Entscheiden sich Pflegebedürftige für die Pflege zu Hause, können sie zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus Pflege- und Geldleistung wählen (vgl. dazu den Ratgeber "Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit").

Die Pflegeversicherung bietet ein großes Paket an Hilfeleistungen und Pflegemaßnahmen an, das die Pflege zu Hause unterstützen soll und das Sie als Pflegebedürftiger bzw. als pflegender Angehöriger als "Sachleistungen" in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel durch die (teilweise) Übernahme der Kosten eines ambulanten Pflegedienstes, der die Unterstützungsmaßnahmen durchführt.

Zu den Grundleistungen der Pflegeversicherung (Unterstützungsmaßnahmen) gehören unter anderem:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Körperpflege: Waschen, duschen, baden, Zähne putzen und Mundhygiene, kämmen, rasieren, Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Ernährung: die mundgerechte Zubereitung und Aufnahme von Essen und Trinken
  • Mobilität: Aufstehen und zu Bett gehen, an- und auskleiden, gehen, stehen, Treppen steigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Hilfen bei der Haushaltsführung

  • Einkaufen, kochen, spülen, Wohnung putzen, Wäsche waschen, heizen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Unterstützungsleistungen über die erforderliche pflegerische Versorgung hinaus, die zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens dient (Bewältigung psychosozialer Problemlagen, Unterstützung bei der Orientierung, Tagesstrukturierung, Kommunikation und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung).

Anspruch auf diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung haben Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld als auch diejenigen in voll- oder teilstationären Einrichtungen. Pflegedienste können mit anderen zugelassenen Anbietern zusammenarbeiten, Einrichtungen müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beim Abschluss des Pflegevertrags darauf hinweisen, dass ein zusätzliches Betreuungsangebot besteht.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige durch vorwiegend ehrenamtlich engagierte Personen, Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger und anderer nahestehender Personen sowie Entlastungsangebote für die pflegebedürftigen Menschen, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt oder bei Behördengängen.

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis maximal 40 Prozent ihres ambulanten Pflegesachleistungsbetrags dafür verwenden (Antrag auf Kostenerstattung).

verschiedene RollatorenTechnische Hilfsmittel erhalten die Mobilität.KNA / Oppitz

Pflegehilfsmittel

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (wie Inkontinenzhilfen, Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe) sowie technische Pflegehilfsmittel (wie Pflegebetten, Hausnotrufgeräte, Geh- und Hebehilfen, Badehilfen).

Der medizinische Dienst (MDK) überprüft bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, ob und welche Hilfsmittel erforderlich sind. Diese müssen dann nicht zusätzlich ärztlich verordnet werden.

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

  • Zuschüsse zu pflegebedingtem Umbau der Wohnung, zum Beispiel rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen, barrierefreies Bad und WC, bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Treppenlift, Rampen zur Haustür.

Zuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen

  • Zuschuss, wenn Sie eine Pflegekraft als Präsenzkraft beschäftigen, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 

  • Vermittlung von Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege

Soziale Absicherung der Pflegepersonen

  • die Pflegeversicherung zahlt für Pflegepersonen Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 pflegen. Der Anspruch ist abhängig davon, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird.

sowie bei teilstationärer und vollstationärer Betreuung zusätzlich:

  • medizinische Behandlungspflege 

Links

Gesetz trifft Leben

Pflegegrade 1 bis 5

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Service

Kosten für die Pflege

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Service

Grundsicherung im Alter

Finanzielle Hilfe wenn die Rente nicht reicht