FAQ-Eintrag

Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?

Für pflegende Angehörige, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung versorgen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Versichert werden nur Pflegende, die Personen mit mindestens Pflegegrad 2 versorgen.  

Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist und regelmäßig wöchentlich wenigstens zehn Stunden pflegt. Die zehn Stunden können dabei auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sein. Die Höhe der Beiträge richtet sich sowohl nach dem Pflegegrad als auch nach dem erforderlichen Zeitaufwand für die Pflege. Die Entscheidung darüber fällt bei der Pflegebegutachtung. Wenn eine Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig pflegt, dann wird die für jeden Einzelnen benötigte Zeit zusammengezählt und als wöchentliche Pflegezeit berücksichtigt. Liegt die Pflegezeit unter zehn Stunden, ist es Aufgabe des Gutachters, nachzufragen, ob die Pflegeperson weitere Pflegebedürftige pflegt.